Lutz
Thomas Lutz / RA i.R.
Rechtsanwalt Lutz war Mitbegründer der Kanzlei und von 1995 bis 2023 als Partner tätig. Bereits seit 1987 war er als Rechtsanwalt in Karlsruhe zugelassen. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwalt für Familienrecht prägte er über viele Jahre die fachliche Ausrichtung der Kanzlei.
Über seine anwaltliche Tätigkeit hinaus war Herr Lutz Mitautor des renommierten Münchener Anwaltshandbuchs für Wohnraummietrecht sowie Vorstandsvorsitzender des Mietervereins Karlsruhe. Zudem war er als Referent bei Vorträgen, Seminaren und Mitarbeiterschulungen tätig.
Die Kanzlei dankt Herrn Lutz für sein langjähriges Engagement und seinen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Entwicklung der Sozietät.
Vita
- Jahrgang 1957
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
- Referendariat am Landgericht Karlsruhe
- Zugelassen als Anwalt seit 1987
- Sozius in der Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Pfetsch & Fey seit 1992 - Gründung der heutigen Kanzlei 1995
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungeigentumsrecht seit 20.11.2006
- Fachanwalt für Familienrecht seit 03.12.2015
- zum 01.01.2023 aus der Kanzlei ausgeschieden
Fremdsprachen
- Englisch
- Französisch
Rechtsgebiete
- Immobilienrecht
- Maklerrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Familienrecht
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
Veröffentlichungen
- Autorenschaft im Anwalts Handbuch für Wohnraummietrecht
- (Hrsg.: Thomas Hannemann und Michael Wiegner)
Mitgliedschaften
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein DAV
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV