Das Medizinrecht vereint eine Fülle von Rechtsgebieten, wie zum Beispiel Gesellschaftsrecht, ärztliches Berufsrecht, Krankenhausrecht und regelt alle Fragen des Gesundheitswesens, wie die Rechte und Pflichten von Ärzten und Patienten und Rechtsverhältnisse im Umgang mit den Kostenträgern.
Mit unserer zusätzlichen besonderen Qualifikation in den auf Gesundheitsfragen ausgerichteten Rechtsgebieten des Medizin-, des Sozial- und des Versicherungsrechts beraten und vertreten wir Sie kompetent und mit Überblick in all Ihren Angelegenheiten.