Rund um die Versicherung

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Versicherungsrecht

Das Versicherungsvertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung. Es umfasst sowohl freiwillige Versicherungen als auch sog. Pflichtversicherungen. Zudem gehört zu diesem Rechtsgebiet das Recht der Versicherungsvermittlung durch Versicherungsvertreter und Makler, soweit es das Vertragsverhältnis zwischen der Versicherung und dem Versicherten betrifft.

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