Rund um den Verkehr

Rund um den Verkehr

Verkehrsrecht

Zum Verkehrsrecht gehören Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts. Das öffentliche Verkehrsrecht begegnet dem Bürger in Form des Verkehrsverwaltungsrechts (Erteilung/Entziehung einer Fahrerlaubnis; Anordnung einer MPU) und im Bereich des Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts (Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort/Trunkenheit im Straßenverkehr; Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit).
Das private Verkehrsrecht reicht von der Teil-, Vollkasko- und Haftpflichtversicherung über den Frachtvertrag im gewerblichen Güterverkehr bis zum Verkehrsunfall mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

In sämtlichen die Beförderung von Personen oder Gütern betreffenden Teilrechtsgebieten des Verkehrsrechts kommt es darauf an, dass schnell, effizient und in Kenntnis der Fallstricke, die sich aus Gesetz wie auch aus der Rechtsprechung ergeben, gehandelt und der jeweilige Anspruch oder die Verteidigung optimal koordiniert wird.

Diese Koordination übernehmen wir für Sie.

Erfahrung, Kanzleiorganisation und Engagement gewährleisten zügige und erfolgreiche Ergebnisse.

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