Rund um die Erbschaft

Rund um die Erbschaft

Erbrecht

Zunächst kommt die Trauer und (leider) oft auch die Enttäuschung über das Testament, Vermächtnisse oder auch einfach nur die Miterben.

Um zumindest der Enttäuschung Herr zu werden, empfiehlt es sich früher an später zu denken und vorausschauend Regelungen zum Nachlass zu treffen. Wir übernehmen für sie die Erstellung und rechtliche Überprüfung von Testamenten, Vermächtnissen, Vorausverfügungen und Auflagen, Patientenverfügungen sowie- (General-) Vollmachten.

Durch unsere enge Kooperation mit einer renommierten Steuerkanzlei schaffen wir Lösungen für eine optimale, den Nachlass in seiner Größe sichernde, lebzeitige oder auch nachlebzeitige Vermögensübertragung.

Ist der Erbfall bereits eingetreten, muss – mit allem Verständnis für die Trauerarbeit – zügig die Sicherung Ihrer Rechte als testamentarische/ oder gesetzliche/r bedachte/r Erbe/in erfolgen. Die Beantragung eines Erbscheins, die Sicherung von Ansprüchen über Arrest oder einstweilige Verfügung oder aber Recherchen in Grundbüchern gehören zum Standard und werden aufgrund unserer effizienten Kanzleistruktur umgehend durchgeführt und durchgesetzt.

Erfahrungsgemäß geht es sowohl bei Gestaltung als auch Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen um viel Geld, Wertgegenstände, Immobilien. Es sind deshalb zur optimalen Interessenvertretung und -durchsetzung tiefgreifende Kenntnisse des Erbrechts wie auch des erbrechtlichen Verfahrensrechts erforderlich. Wir bieten Ihnen diese Kompetenz und würden uns freuen, diese für Sie einsetzen zu dürfen.

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